Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

Nach bestander Prüfung können wir Prüfverfahenskompetenz für § 8a BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unserer Organisation hinzufügen.
Unterstützt wurde diese Fortbildung durch ISACA Germany Chapter e.V. aus deren amerikanischem Stammsitz unter anderem die CISA-Zertifizierung stammt.
Mit dieser Zusatzqualifikation können Kenntnisse über die Besonderheiten einer KRITIS-spezifischen Prüfung im Bereich § 8a BSIG erworben werden. Unter anderem beschäftigt man sich inhaltlich in diesem Kontext mit den folgenden Aspekten:
- Bewertung des Geltungsbereiches
- den Schutz der Versorgungssicherheit
- Einschränkungen in der Risikobehandlung
- die Berücksichtigung des „Stands der Technik“
- KRITIS-spezifische Besonderheiten
Anmerkung: bei KRITIS handelt es sich um “Kritische Infrastrukturen”, die unter anderem in Bezug auf die Informationssicherheit einer gesonderten Regulatorik in Deutschland unterliegen.
113 Wörter
23.11.2023 16:32