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Nach bestander Prüfung können wir Prüfverfahenskompetenz für § 8a BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unserer Organisation hinzufügen.

Unterstützt wurde diese Fortbildung durch ISACA Germany Chapter e.V. aus deren amerikanischem Stammsitz unter anderem die CISA-Zertifizierung stammt.

Mit dieser Zusatzqualifikation können Kenntnisse über die Besonderheiten einer KRITIS-spezifischen Prüfung im Bereich § 8a BSIG erworben werden. Unter anderem beschäftigt man sich inhaltlich in diesem Kontext mit den folgenden Aspekten:

  • Bewertung des Geltungsbereiches
  • den Schutz der Versorgungssicherheit
  • Einschränkungen in der Risikobehandlung
  • die Berücksichtigung des „Stands der Technik“
  • KRITIS-spezifische Besonderheiten

Anmerkung: bei KRITIS handelt es sich um “Kritische Infrastrukturen”, die unter anderem in Bezug auf die Informationssicherheit einer gesonderten Regulatorik in Deutschland unterliegen.