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Eine Zertifizierung nach § 390 SGB V durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde erfolgreich absolviert.

Die Personenzertifizierung der KBV ist zunächst für drei Jahre gültig und kann im Anschluss verlängert werden.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV bietet den verantwortlichen Praxisinhabern und Praxisinhaberinnen einen verlässlichen Rahmen und zugleich Orientierung, was bezüglich der IT-Sicherheit in ihrer Praxis umzusetzen ist. Die Richtlinie sieht dabei abgestufte Anforderungsprofile für die verschiedenen Größen und Ausstattungen von medizinischen Praxen vor. Es handelt sich um Anforderungsbündel für kleinen Praxen bis hin zu etwas komplexeren Anforderungssammlungen für größere Medizinische Versorgungszentren. Zudem sind gesonderte Anforderungen für Großgeräte und Anforderungen für dezentrale Komponenten der Telematikinfrastruktur verfügbar - je nach Anwendbarkeit im jeweiligen Kontext.

Wir werden somit zu einem Dienstleister, der speziell in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben aus der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV zertifiziert wurde. Gesetzliche Grundlage für diese Richtlinie ist § 390 SGB V “IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung”.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der KBV, beispielsweise in der Rubrik “Praxis / Digitalisierung / IT-Sicherheit”.